HRA 5021: Peters Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Paderborn, Am Hilligenbusch 25, 33098 Paderborn. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Paderborn, HRB 13433) am 30.05.2018 wirksam geworden.
HRA 5021: Peters Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Paderborn, Am Hilligenbusch 25, 33098 Paderborn. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und 22.12.2017 im Wege des Formwechsels in die Peters Immobilien GmbH mit Sitz in Paderborn (HRB .......) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peters Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Paderborn (Am Hilligenbusch 25, 33098 Paderborn). Kommanditgesellschaft. Die persönlich haftende Gesellschafterin Peters Verwaltungs GmbH vertritt einzeln. Alle anderen persönlich haftenden Gesellschafter sind von der Vertretung ausgeschlossen. Persönlich haftender Gesellschafter: Peters Verwaltungs GmbH, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 3386), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb und neutrales Vermögen) der Glasmalerei Otto Peters GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 1279) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.08.2005 und des Zustimmungsbeschlussesder Gesellschafterversammlungvom 23.08.2005. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.12.2005 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.