Schenck Process Holding GmbH, Darmstadt (Pallaswiesenstraße 100, 64293 Darmstadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden S-Process Equipment AcquiCo GmbH am 05.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schenck Process Holding GmbH, Darmstadt (Pallaswiesenstraße 100, 64293 Darmstadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der S-Process Equipment AcquiCo GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 86395) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schenck Process Holding GmbH, Darmstadt (Pallaswiesenstraße 100, 64293 Darmstadt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schenck Process Oceania Beteiligungs GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 85116) und der Schenck Process US Beteiligungs GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 85106) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schenck Process Holding GmbH, Darmstadt (Pallaswiesenstraße 100, 64293 Darmstadt). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Thieme, Hellmut, Griesheim, * ‒.‒.‒‒.
Schenck Process Holding GmbH, Darmstadt (Pallaswiesenstraße 100, 64293 Darmstadt). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klein, Horst, Weiterstadt, * ‒.‒.‒‒.
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