Petra Wichmann GmbH & Co. KG, Dormagen (Zinkhüttenweg 123, 41542 Dormagen). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12. Juli 2005 wirksam geworden.
Petra Wichmann GmbH & Co. KG, Dormagen (Zinkhüttenweg 123, 41542 Dormagen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 15.06.2005 Teile des Vermögens der Petra Wichmann e. K. mit Sitz in Dormagen (AG Neuss, HRA 6315) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederungwird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.