Petz Märkte GmbH, Wissen, Hämmersbergstr. 2, 57537 Wissen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2010 mit der PETZ-REWE Holding GmbH mit Sitz in Wissen (Amtsgericht Montabaur, HRB 6839) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wurde am 20.07.2010 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57537 Wissen
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH