Pfaffinger GmbH, Greiz, Guttenbrunnstr. 24, 94060 Pocking. Die Verschmelzung wurde am 12.10.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Passau HRB 8073).
Pfaffinger GmbH, Greiz, Guttenbrunnstr. 24, 94060 Pocking. Eintragung Nr. 4 von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der neu zu gründenden Firma Pfaffinger AG mit dem Sitz in Pocking (Amtsgericht Passau) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaften. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pfaffinger GmbH, Greiz, Guttenbrunnstr. 24, 94060 Pocking. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der neu zu gründenden Firma Pfaffinger AG mit dem Sitz in Pocking (Amtsgericht Passau, HRB 6912) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pfaffinger GmbH, Greiz, Guttenbrunnstr. 24, 94060 Pocking.
ADEV Wirtschaftsbetreuung GmbH, Elsterberg, (Friedrich-Naumann-Str. 6, 07973 Greiz).Der Sitz der Gesellschaft ist unter Änderung der Firma (Neue Firma: Pfaffinger GmbH) verlegt nach Greiz (nun Amtsgericht Jena HRB 502830).
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