Pfeiffer & May Dillingen GmbH, Dillingen, (Dieselstraße 3 a, 66763 Dillingen).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform: Pfeiffer & May Dillingen KG mit Sitz in Dillingen/Saar (AG Saarbrücken HRA 10637) am 24.04.2009 wirksam geworden.
Pfeiffer & May Dillingen GmbH, Dillingen, (Dieselstraße 3 a, 66763 Dillingen).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2009 in Verbindung mit Ergänzungsbeschluss vom 09.04.2009 im Wege des Formwechsels in die Pfeiffer & May Dillingen KG mit Sitz in Dillingen/Saar (AG Saarbrücken 11 AR 179/2009) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.