HRA 10643: Pfeiffer & May Saarbrücken KG, Saarbrücken, Provinzialstraße 64-68, 66126 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.05.2017 mit der Pfeiffer & May Dillingen KG mit Sitz in Dillingen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10637) verschmolzen. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10643: Pfeiffer & May Saarbrücken KG, Saarbrücken, Provinzialstraße 64-68, 66126 Saarbrücken. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Schwarz, Hans, Wadgassen, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Pedall, Jürgen Karl-August Günther, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒.
Pfeiffer & May Saarbrücken KG, Saarbrücken, Provinzialstraße 64-68, 66126 Saarbrücken.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Trauth, Elmar, Herxheim, * ‒.‒.‒‒.
Pfeiffer & May Saarbrücken KG, Saarbrücken, Provinzialstraße 64-68, 66126 Saarbrücken.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Provinzialstraße 64-68, 66126 Saarbrücken. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schwarz, Hans, Wadgassen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Friedhoff & Schoedel GmbH, Saarbrücken,( Amtsgericht Saarbrücken, HRB 4154) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2009 und des Nachtrages hierzu vom 09.04.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.