Pfeiffer GmbH Buchloe, Buchloe (Saubsdorfer Str. 41, 86807 Buchloe). Die Verschmelzung wurde am 02.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Wetzlar HRB 1233).
Pfeiffer GmbH Buchloe, Buchloe (Saubsdorfer Str. 41, 86807 Buchloe). Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2005 mit Nachtrag vom 29.07.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 35,40 EUR auf 25.600,00 EUR sowie die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2005 mit Nachträgen vom 29.07.2005 und 10.07.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 31.03.2005 und 10.07.2006 mit der Pfeiffer & Söhne GmbH mit dem Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 1233) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.