Pfeiffer Kunststofftechnik GmbH, Hennef, An der Tränke 34, 53773 Hennef.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pfeiffer Kunststofftechnik e.K. mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRA 5151) am 08.06.2009 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pfeiffer Kunststofftechnik GmbH, Hennef, An der Tränke 34, 53773 Hennef.Geschäftsanschrift: An der Tränke 34, 53773 Hennef. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe der Bilanz zum 31.12.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.05.2009 mit dem Vermögens ihres Alleingesellschafters Karl-Heinz Pfeiffer verschmolzen. Dieser führt das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Pfeiffer Kunststofftechnik e.K. mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, vorläufig 41 AR 330/09) weiter. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.