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a)
Pferde- und Ponyhof Bernloch gGmbH
b)
Hohenstein
Geschäftsanschrift:
Wiesengrund 15, 72531 Hohenstein
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO),
des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), und die
Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2
Nr. 14 AO), sowie der Tierzucht (§52 Abs. 2
Nr. 23 AO). Der Satzungszweck wird
verwirklicht, insbesondere durch die
Veranstaltung, Organisation, Unterstützung
und Ermöglichung von Angeboten und
Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind,
möglichst mehrere dieser Ziele zu
erreichen, indem der Umgang mit Tieren,
vor allem Pferden und Ponys, pädagogisch,
therapeutisch, sowie sportlich eingesetzt
wird. Hierzu gehören auch tiergestützte
Therapien und Pädagogik, die Resilienz,
emotionale Stabilität und soziale
Kompetenz fördern, um Kinder und
Jugendliche in ihrer Entwicklung zu
unterstützen.
Sportliche Angebote mit Pferden werden im
Rahmen von regelmäßigen, sowie
unregelmäßig stattfindenden
Veranstaltungen angeboten oder gefördert.
Ziel ist die körperliche Ertüchtigung und
Förderung der Gesundheit, insbesondere
von Kindern und Jugendlichen, im Sinne
des Breitensports. Neben der individuellen
Förderung von Kindern und Jugendlichen
werden Angebote zur Unterstützung der
Familie gemäß § 2 SGB VIII 2 angeboten
oder gefördert, hierzu gehören Aktivitäten,
die Eltern und Kinder gemeinsam erleben
können, um familiäre Bindungen zu stärken
und eine gesunde, unterstützende
Familienumgebung zu fördern. Die
Angebote sollen dazu beitragen, die
Beziehungen innerhalb der Familie zu
stärken und die familiäre Unterstützung in
der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder
und Jugendlichen zu intensivieren.
Tierschutz wird insbesondere durch den
artgerechten und fürsorglichen Umgang mit
allen in den Maßnahmen eingesetzten
Tieren verwirklicht. In allen Aktivitäten sind
Mitarbeiter und Teilnehmer angehalten
Tiere als empfindsame Lebewesen zu
achten, respektvoll und
verantwortungsbewusst mit den Tieren
umzugehen und Verständnis für
Bedürfnisse und Rechte von Tieren zu
entwickeln. Auch der Einsatz der Tiere
selbst erfolgt tierschutzgerecht. Alle Tiere
werden in einer artgerechten, ihren
Bedürfnissen angepassten Umgebung
gehalten und versorgt.
2. Zur Erfüllung ihres Zwecks betreibt die
Gesellschaft insbesondere einen Hof in
Hohenstein/BernIoch. Er ist Sitz der
Gesellschaft und Zentrum ihrer Aktivitäten.
Zur Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks
kann die Gesellschaft dort auch eine
Kindertageseinrichtung betreiben, deren
Betrieb ebenfalls vollumfänglich den
Bestimmungen der Gemeinnützigkeit
unterliegt. Der Hof kann in Zusammenarbeit
mit juristischen und natürlichen Personen
geführt werden, sowie diesen ganz oder
teilweise zur Verfügung gestellt werden,
wenn die Kooperationspartner
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO
verfolgen oder die Gesellschaftszwecke
unterstützen.
3. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle
genannten Zwecke zur gleichen Zeit oder
mit derselben Intensität zu verfolgen. Die
Gesellschaft wird regelmäßig die
Prioritätensetzung innerhalb der genannten
Zwecke an die gesellschaftlichen
Bedürfnisse anpassen, um eine sinnvolle
und nachhaltige Erfüllung der
Gemeinnützigkeitsziele sicherzustellen. Die
Verwirklichung einzelner Ziele kann zeitlich
oder nach Priorität gestaffelt erfolgen.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und
der Bestimmungen dieses
Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur
Erreichung des gemeinnützigen
Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das
Unternehmen zu fördern geeignet
erscheinen, insbesondere sich unmittelbar
und mittelbar an anderen Unternehmen,
Organisationen und Vereinen zu beteiligen,
Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem
Gegenstand zu gründen, zu pachten, zu
erwerben oder sich an ihnen, auch als
persönlich haftende Gesellschafterin zu
beteiligen und die Geschäftsführung darin
zu übernehmen, sofern diese Unternehmen
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO
verfolgen und die Gesellschaftszwecke
unterstützen.
5. Die Gesellschaft kann ihre
gemeinnützigen Zwecke durch die
Zusammenarbeit mit der Christlichen
Gemeindereitschule e.V. im Rahmen
gemeinsamer Angebote oder Projekte,
insbesondere im Bereich der Kinder-und
Jugendarbeit, des Sports, sowie des
Tierschutzes, verwirklichen. Die
Gesellschaft bringt sich im Rahmen dieser
Kooperation insbesondere mit der
Bereitstellung von hauptamtlichen
Mitarbeitern, Infrastruktur und Tieren sowie
deren Versorgung ein. Die Christliche
Gemeindereitschule e.V. ist insbesondere
für die operative Durchführung von
Angeboten und Projekten zuständig. Die
Zusammenarbeit mit der Christlichen
Gemeindereitschule e.V. dient
ausschließlich der Verwirklichung der
gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführerin:
Wingert, Catharina, Hohenstein, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Wingert, Tim, Hohenstein, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2024 mit Nachtrag vom
23.12.2024. |
a)
03.03.2025
Letsch |