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Pferde- und Ponyhof Bernloch gGmbH, Hohenstein (HRB 798761)

Firmendaten

Anschrift
Im Wiesengrund 15
72531 Hohenstein
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 798761
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Pferde- und Ponyhof Bernloch gGmbH aus Hohenstein ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 798761 verzeichnet. Nach der Gründung am 09.12.2024 hat die Pferde- und Ponyhof Bernloch gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), und die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO), sowie der Tierzucht (§52 Abs. 2 Nr. 23 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Veranstaltung, Organisation, Unterstützung und Ermöglichung von Angeboten und Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, möglichst mehrere dieser Ziele zu erreichen, indem der Umgang mit Tieren, vor allem Pferden und Ponys, pädagogisch, therapeutisch, sowie sportlich eingesetzt wird. Hierzu gehören auch tiergestützte Therapien und Pädagogik, die Resilienz, emotionale Stabilität und soziale Kompetenz fördern, um Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Sportliche Angebote mit Pferden werden im Rahmen von regelmäßigen, sowie unregelmäßig stattfindenden Veranstaltungen angeboten oder gefördert. Ziel ist die körperliche Ertüchtigung und Förderung der Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, im Sinne des Breitensports. Neben der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen werden Angebote zur Unterstützung der Familie gemäß § 2 SGB VIII 2 angeboten oder gefördert, hierzu gehören Aktivitäten, die Eltern und Kinder gemeinsam erleben können, um familiäre Bindungen zu stärken und eine gesunde, unterstützende Familienumgebung zu fördern. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Beziehungen innerhalb der Familie zu stärken und die familiäre Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen zu intensivieren. Tierschutz wird insbesondere durch den artgerechten und fürsorglichen Umgang mit allen in den Maßnahmen eingesetzten Tieren verwirklicht. In allen Aktivitäten sind Mitarbeiter und Teilnehmer angehalten Tiere als empfindsame Lebewesen zu achten, respektvoll und verantwortungsbewusst mit den Tieren umzugehen und Verständnis für Bedürfnisse und Rechte von Tieren zu entwickeln. Auch der Einsatz der Tiere selbst erfolgt tierschutzgerecht. Alle Tiere werden in einer artgerechten, ihren Bedürfnissen angepassten Umgebung gehalten und versorgt. 2. Zur Erfüllung ihres Zwecks betreibt die Gesellschaft insbesondere einen Hof in Hohenstein/BernIoch. Er ist Sitz der Gesellschaft und Zentrum ihrer Aktivitäten. Zur Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Gesellschaft dort auch eine Kindertageseinrichtung betreiben, deren Betrieb ebenfalls vollumfänglich den Bestimmungen der Gemeinnützigkeit unterliegt. Der Hof kann in Zusammenarbeit mit juristischen und natürlichen Personen geführt werden, sowie diesen ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt werden, wenn die Kooperationspartner ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO verfolgen oder die Gesellschaftszwecke unterstützen. 3. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle genannten Zwecke zur gleichen Zeit oder mit derselben Intensität zu verfolgen. Die Gesellschaft wird regelmäßig die Prioritätensetzung innerhalb der genannten Zwecke an die gesellschaftlichen Bedürfnisse anpassen, um eine sinnvolle und nachhaltige Erfüllung der Gemeinnützigkeitsziele sicherzustellen. Die Verwirklichung einzelner Ziele kann zeitlich oder nach Priorität gestaffelt erfolgen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des gemeinnützigen Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen, Organisationen und Vereinen zu beteiligen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen und die Geschäftsführung darin zu übernehmen, sofern diese Unternehmen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO verfolgen und die Gesellschaftszwecke unterstützen. 5. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke durch die Zusammenarbeit mit der Christlichen Gemeindereitschule e.V. im Rahmen gemeinsamer Angebote oder Projekte, insbesondere im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit, des Sports, sowie des Tierschutzes, verwirklichen. Die Gesellschaft bringt sich im Rahmen dieser Kooperation insbesondere mit der Bereitstellung von hauptamtlichen Mitarbeitern, Infrastruktur und Tieren sowie deren Versorgung ein. Die Christliche Gemeindereitschule e.V. ist insbesondere für die operative Durchführung von Angeboten und Projekten zuständig. Die Zusammenarbeit mit der Christlichen Gemeindereitschule e.V. dient ausschließlich der Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Pferde- und Ponyhof Bernloch gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.03.2025)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Pferde- und Ponyhof Bernloch gGmbH
b)
Hohenstein
Geschäftsanschrift:
Wiesengrund 15, 72531 Hohenstein
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO),
des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), und die
Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2
Nr. 14 AO), sowie der Tierzucht (§52 Abs. 2
Nr. 23 AO). Der Satzungszweck wird
verwirklicht, insbesondere durch die
Veranstaltung, Organisation, Unterstützung
und Ermöglichung von Angeboten und
Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind,
möglichst mehrere dieser Ziele zu
erreichen, indem der Umgang mit Tieren,
vor allem Pferden und Ponys, pädagogisch,
therapeutisch, sowie sportlich eingesetzt
wird. Hierzu gehören auch tiergestützte
Therapien und Pädagogik, die Resilienz,
emotionale Stabilität und soziale
Kompetenz fördern, um Kinder und
Jugendliche in ihrer Entwicklung zu
unterstützen.
Sportliche Angebote mit Pferden werden im
Rahmen von regelmäßigen, sowie
unregelmäßig stattfindenden
Veranstaltungen angeboten oder gefördert.
Ziel ist die körperliche Ertüchtigung und
Förderung der Gesundheit, insbesondere
von Kindern und Jugendlichen, im Sinne
des Breitensports. Neben der individuellen
Förderung von Kindern und Jugendlichen
werden Angebote zur Unterstützung der
Familie gemäß § 2 SGB VIII 2 angeboten
oder gefördert, hierzu gehören Aktivitäten,
die Eltern und Kinder gemeinsam erleben
können, um familiäre Bindungen zu stärken
und eine gesunde, unterstützende
Familienumgebung zu fördern. Die
Angebote sollen dazu beitragen, die
Beziehungen innerhalb der Familie zu
stärken und die familiäre Unterstützung in
der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder
und Jugendlichen zu intensivieren.
Tierschutz wird insbesondere durch den
artgerechten und fürsorglichen Umgang mit
allen in den Maßnahmen eingesetzten
Tieren verwirklicht. In allen Aktivitäten sind
Mitarbeiter und Teilnehmer angehalten
Tiere als empfindsame Lebewesen zu
achten, respektvoll und
verantwortungsbewusst mit den Tieren
umzugehen und Verständnis für
Bedürfnisse und Rechte von Tieren zu
entwickeln. Auch der Einsatz der Tiere
selbst erfolgt tierschutzgerecht. Alle Tiere
werden in einer artgerechten, ihren
Bedürfnissen angepassten Umgebung
gehalten und versorgt.
2. Zur Erfüllung ihres Zwecks betreibt die
Gesellschaft insbesondere einen Hof in
Hohenstein/BernIoch. Er ist Sitz der
Gesellschaft und Zentrum ihrer Aktivitäten.
Zur Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks
kann die Gesellschaft dort auch eine
Kindertageseinrichtung betreiben, deren
Betrieb ebenfalls vollumfänglich den
Bestimmungen der Gemeinnützigkeit
unterliegt. Der Hof kann in Zusammenarbeit
mit juristischen und natürlichen Personen
geführt werden, sowie diesen ganz oder
teilweise zur Verfügung gestellt werden,
wenn die Kooperationspartner
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO
verfolgen oder die Gesellschaftszwecke
unterstützen.
3. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle
genannten Zwecke zur gleichen Zeit oder
mit derselben Intensität zu verfolgen. Die
Gesellschaft wird regelmäßig die
Prioritätensetzung innerhalb der genannten
Zwecke an die gesellschaftlichen
Bedürfnisse anpassen, um eine sinnvolle
und nachhaltige Erfüllung der
Gemeinnützigkeitsziele sicherzustellen. Die
Verwirklichung einzelner Ziele kann zeitlich
oder nach Priorität gestaffelt erfolgen.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und
der Bestimmungen dieses
Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur
Erreichung des gemeinnützigen
Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das
Unternehmen zu fördern geeignet
erscheinen, insbesondere sich unmittelbar
und mittelbar an anderen Unternehmen,
Organisationen und Vereinen zu beteiligen,
Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem
Gegenstand zu gründen, zu pachten, zu
erwerben oder sich an ihnen, auch als
persönlich haftende Gesellschafterin zu
beteiligen und die Geschäftsführung darin
zu übernehmen, sofern diese Unternehmen
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO
verfolgen und die Gesellschaftszwecke
unterstützen.
5. Die Gesellschaft kann ihre
gemeinnützigen Zwecke durch die
Zusammenarbeit mit der Christlichen
Gemeindereitschule e.V. im Rahmen
gemeinsamer Angebote oder Projekte,
insbesondere im Bereich der Kinder-und
Jugendarbeit, des Sports, sowie des
Tierschutzes, verwirklichen. Die
Gesellschaft bringt sich im Rahmen dieser
Kooperation insbesondere mit der
Bereitstellung von hauptamtlichen
Mitarbeitern, Infrastruktur und Tieren sowie
deren Versorgung ein. Die Christliche
Gemeindereitschule e.V. ist insbesondere
für die operative Durchführung von
Angeboten und Projekten zuständig. Die
Zusammenarbeit mit der Christlichen
Gemeindereitschule e.V. dient
ausschließlich der Verwirklichung der
gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführerin:
Wingert, Catharina, Hohenstein, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
Geschäftsführer:
Wingert, Tim, Hohenstein, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2024 mit Nachtrag vom
23.12.2024.
a)
03.03.2025
Letsch

Historie 1

03.03.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Catharina Wingert
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Tim Wingert
Geschäftsführer