Pflanzen Müller GmbH, Remscheid, (Baumschulenweg 7, 42855 Remscheid).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "Walter Müller Baumschulen e.K." Inhaber Daniel Müller am 04.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pflanzen Müller GmbH, Remscheid, (Baumschulenweg 7, 42855 Remscheid).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.04.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma " Walter Müller Baumschulen e. K." Inhaber Daniel Mülller mit Niederlassung in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 17527) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.