Pflanzen-Kontor / An- und Verkaufsgenossenschaft eG,, Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth (Steinfurther Hauptstraße 27, 61231 Bad Nauheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rosenunion eG GnR 247 am 17.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pflanzen-Kontor / An- und Verkaufsgenossenschaft eG,, Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth (Steinfurther Hauptstraße 27, 61231 Bad Nauheim). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rosen-Union eG mit Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg(Hessen), GnR 247) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.