HRB 610625: Pflaum´s feine Frische GmbH, Leutkirch im Allgäu, Bergstraße 24, 88299 Leutkirch im Allgäu. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 610625: Pflaum´s feine Frische GmbH, Leutkirch im Allgäu, Bergstraße 24, 88299 Leutkirch im Allgäu. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 610625: Pflaum´s feine Frische GmbH, Leutkirch im Allgäu, Bergstraße 24, 88299 Leutkirch im Allgäu. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Pflaum´s feine Frische GmbH, Leutkirch im Allgäu, Bergstraße 24, 88299 Leutkirch im Allgäu. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.11.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Pflaum´s feine Frische GmbH", Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 610625) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pflaum´s feine Frische GmbH, Leutkirch im Allgäu, Bergstraße 24, 88299 Leutkirch im Allgäu. Vermerk in lfd. Nr. 3 Spalte 6 b von Amts wegen berichtigt: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.11.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Pflaum´s feine Frische Produktionsgesellschaft mbH", Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 610628) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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