HRB 29204: Pflege Behmenburg GmbH, Mülheim an der Ruhr, Brunshofstr. 6 - 8, 45470 Mülheim an der Ruhr. Bestellt als Geschäftsführer: Behmenburg, Justus, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Libuda, Felicitas, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 29204: Pflege zu Hause Behmenburg GmbH, Mülheim an der Ruhr, Brunshofstr. 6 - 8, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Pflege Behmenburg GmbH.
HRB 29204: Pflege zu Hause Behmenburg GmbH, Mülheim an der Ruhr, Brunshofstr. 6 - 8, 45470 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Brunshofstr. 6 - 8, 45470 Mülheim an der Ruhr. der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes, einschließlich niederschwelliger Betreuungsangebote, sowie der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege und anderer Versorgungsformen der Alten- und Behindeflenpflege. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Behmenburg, Martin, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Behmenburg, Andrea, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pflege zu Hause Andrea & Martin Behmenburg oHG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 11982) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.