HRB 13761: Pflege und Meer ambulanter Pflegedienst GmbH, Tönisvorst, Giesenstraße 8, 47918 Tönisvorst. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 13761: Pflege und Meer ambulanter Pflegedienst GmbH, Tönisvorst, Giesenstraße 8, 47918 Tönisvorst. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 13761: Pflege und Meer ambulanter Pflegedienst GmbH, Tönisvorst, Giesenstraße 8, 47918 Tönisvorst. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nunmehr Liquidator: Wiene, Ursula, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (Az. 91 IN 89/14) vom 28.06.2021 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 13761: Pflege und Meer ambulanter Pflegedienst GmbH, Tönisvorst, Giesenstraße 8, 47918 Tönisvorst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 89/14) vom 01.01.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 13761:Pflege und Meer ambulanter Pflegedienst GmbH, Tönisvorst, Giesenstraße 8, 47918 Tönisvorst.Nicht mehr Geschäftsführer: Wesche, Till, Gladbeck, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wiene, Ursula, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wiene, Ursula Gabriele, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒. Der mit der hi-care units GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 13730) am 26.10.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.01.2014 zum 28.01.2014 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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