HRB 32847: Pflege- & Betreuungsdienst Amalia GmbH, Bärenstein, Sächsischer Platz 2, 09471 Bärenstein. Prokura erloschen: Jilek, Frank, Bärenstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 32847: Pflege- & Betreuungsdienst Amalia GmbH, Bärenstein, Sächsischer Platz 2, 09471 Bärenstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2019. Geschäftsanschrift: Sächsischer Platz 2, 09471 Bärenstein. Gegenstand des Unternehmens: Betreibung eines Pflege- und Betreuungsdienstes sowie einer Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jilek, Sophie, Ehrenfriedersdorf, * ‒.‒.‒‒; Weißbach, Benjamin, Ehrenfriedersdorf, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Jilek, Manuela, Bärenstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jilek, Frank, Bärenstein, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Pflege- und Betreuungsdienst Amalia e.K. mit Niederlassung in Bärenstein (Amtsgericht Chemnitz HRA 9096) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 25.11.2019. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 27.11.2019.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.