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Pflegediakonie gGmbH Neumünster, Neumünster (HRB 1286 NM) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Am Alten Kirchhof 16
24534 Neumünster
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 1286 NM
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Pflegediakonie gGmbH Neumünster aus Neumünster war im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRB 1286 NM verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Pflegediakonie gGmbH Neumünster ihren Standort nicht geändert. Die Pflegediakonie gGmbH Neumünster wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 05.06.2009
Veränderung

Pflegediakonie gGmbH Neumünster, Neumünster(Am Alten Kirchhof 16, 24534 Neumünster). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Verschmelzung ist mit der am 27.05.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 1604 NM) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..

Calendar 27.05.2009
Veränderung

Pflegediakonie gGmbH Neumünster, Neumünster(Am Alten Kirchhof 16, 24534 Neumünster). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Diakonischer Werk Kirchenkreis Neumünster gGmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 1604 NM) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..