HRB 13325 KI: Pflegedienst Claussen GmbH, Norderstedt, Tannenhofstraße 5, 22848 Norderstedt. Geschäftsanschrift: Tannenhofstraße 5, 22848 Norderstedt
HRB 13325 KI: Pflegedienst Claussen GmbH, Norderstedt, Ochsenzoller Str. 126, 22848 Norderstedt. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 17.10.2011 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 13325 KI: Pflegedienst Claussen GmbH, Norderstedt, Ochsenzoller Str. 126, 22848 Norderstedt. Name der Firma: Pflegedienst Claussen GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: Ochsenzoller Str. 126, 22848 Norderstedt; Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes sowie die Beteiligung an Unternehmen mit diesem Geschäftszweck; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Müller, Verena, geb. Franke, * ‒.‒.‒‒, Norderstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.08.2011; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Unternehmens unter der Firma Pflegedienst Claussen e. Kfr. mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel HRA 7618 KI) auf Grund des Spaltungsplans vom 30.08.2011. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. 19.10.2011: Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 17.10.2011 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.