HRB 25810: Pflegedienst Elisabeth Schardt GmbH, Lugau/Erzgeb., Gartenstraße 10, 09385 Lugau/Erzgeb.. Änderung der Geschäftsanschrift: Stollberger Straße 23, 09385 Lugau/Erzgeb. Bestellt: Geschäftsführer: Schardt, Christine, Lugau/Erzgeb. ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schardt, Christine, Lugau/Erzgeb. ‒.‒.‒‒.
HRB 25810: Pflegedienst Elisabeth Schardt GmbH, Lugau/Erzgeb., Gartenstraße 10, 09385 Lugau/Erzgeb.. Einzelprokura: Schardt, Christine, Lugau/Erzgeb. ‒.‒.‒‒.
Pflegedienst Elisabeth Schardt GmbH, Lugau/Erzgeb., Gartenstraße 10, 09385 Lugau/Erzgeb..Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2010 mit Nachtrag vom 05.05.2010. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 10, 09385 Lugau/Erzgeb. Gegenstand des Unternehmens: medizinische häusliche Pflege nach SGV V und häusliche Pflegehilfe nach SGB XI. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schardt, Elisabeth, Lugau/Erzgeb. ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes der Wenzel & Schardt GmbH Pflegedienst, mit dem Sitz in Lugau (Amtsgericht Chemnitz, HRB 19776) im Wege der Aufspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 16.02.2010 mit Nachtrag vom 18.03.2010 sowie Beschüsse der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers von denselben Tagen. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Aufspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.