HRB 204250: Pflegedienst Kirk GmbH, Hoyershausen, Am Külfhofe 21, 31093 Hoyershausen. Geschäftsanschrift: Hilsblick 1, 31089 Duingen. Geschäftsführer: Kirk, Daniel, Freden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kirk, Daniel, Landwehr, * ‒.‒.‒‒.
HRB 204250:Pflegedienst Kirk GmbH, Hoyershausen, Am Külfhofe 21, 31093 Hoyershausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 24.02.2015. Geschäftsanschrift: Am Külfhofe 21, 31093 Hoyershausen. Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen des SGB XII, des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) und des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie sämtlichen Leistungen, die in Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen und der Tagespflege, teilstationär oder vollstationär, stehen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kirk, Bettina, Hoyershausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kirk, Daniel, Landwehr, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkaufmfrau Bettina Kirk, Hoyershausen, unter der Firma Häuslicher Pflegedienst Bettina Kirk e. K. in Hoyershausen (Amtsgericht Hildesheim HRA 201552) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.02.2015. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.