HRB 513018: Pflegedienst Nicole Tobias Thüringen GmbH, Erfurt, Berliner Platz 7, 99091 Erfurt. Die Verschmelzung wurde am 24.05.2022 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Dresden HRB 29968).
HRB 513018: Pflegedienst Nicole Tobias Thüringen GmbH, Erfurt, Berliner Platz 7, 99091 Erfurt. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Pflegedienst Nicole Tobias GmbH mit dem Sitz in Freital (Amtsgericht Dresden HRB 29968) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 513018: Pflegedienst Nicole Tobias Thüringen GmbH, Erfurt, Berliner Platz 7, 99091 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zimmermann, Angela, Erfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 513018: Pflegedienst Nicole Tobias Thüringen GmbH, Erfurt, Berliner Platz 7, 99091 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rehermann, Lutz, Staufenberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführerin: Tobias, Nicole, Freital, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 513018: Pflegedienst Nicole Tobias Thüringen GmbH, Erfurt, Berliner Platz 7, 99091 Erfurt. Die Nemopflege GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 512095) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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