HRB 17702: Pflegedienst Patricia König GmbH, Fuldatal, Veckerhagener Straße 104, 34233 Fuldatal. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 16.800,00 EUR auf 42.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 42.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Neziri, Vahid, Fuldatal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Fikret Neziri, 34233 Fuldatal, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Fikret Neziri e.K. in Fuldatal (Amtsgericht Kassel, HRA 17756) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 30.08.2018.
HRB 17702: Pflegedienst Patricia König GmbH, Fuldatal, Veckerhagener Straße 104, 34233 Fuldatal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2018. Geschäftsanschrift: Veckerhagener Straße 104, 34233 Fuldatal. Gegenstand: Betrieb eines Pflegedienstes. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neziri, Fikret, Fuldatal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Fikret Neziri, 34233 Fuldatal, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Fikret Neziri e.K. in Fuldatal (Amtsgericht Kassel, HRA 17756) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.