HRB 32936: OPTIMAL SYSTEMS Vertriebsgesellschaft Dortmund mbH, Dortmund, Phoenixseestr. 20, 44263 Dortmund. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 38560 B) am 05.04.2022 wirksam geworden.
HRB 32936: OPTIMAL SYSTEMS Vertriebsgesellschaft Dortmund mbH, Dortmund, Phoenixseestr. 20, 44263 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2022 sowie des Nachtrages vom 25.03.2022 zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaften hierzu vom selben Tage Teile des Vermögens der OPTIMAL SYSTEMS GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 38560 B), nämlich den Teilbetrieb Betriebsstätte DO, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
HRB 32936: OPTIMAL SYSTEMS Vertriebsgesellschaft Dortmund mbH, Dortmund, Phoenixseestr. 20, 44263 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der OPTIMAL SYSTEMS GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 38560 B) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2022 Teile des Vermögens der OPTIMAL SYSTEMS GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 38560 B), nämlich den Teilbetrieb Betriebsstätte DO, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.