HRB 12885: Pflegeresidenz Leverkusen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter. Neuer Sitz: Leverkusen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wiesdorfer Platz 8, 51373 Leverkusen. Der Sitz ist von Königswinter nach Leverkusen (jetzt Amtsgericht Köln, HRB 95876) verlegt.
HRB 95876: Pflegeresidenz Leverkusen GmbH, Leverkusen, Wiesdorfer Platz 8, 51373 Leverkusen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Königswinter (bisher Amtsgericht Siegburg HRB 12885) nach Leverkusen beschlossen. Geschäftsanschrift: Wiesdorfer Platz 8, 51373 Leverkusen. Gegenstand: Der Betrieb des Seniorenwohn- und Pflegeheims Pflegeresidenz in Leverkusen, Wiesdorfer Platz 8, der Erwerb oder die Anmietung der dafür erforderlichen Räumlichkeiten sowie deren Ausstattung und Einrichtung. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Albrecht, Peter, Königswinter, * ‒.‒.‒‒; Albrecht, Christine, Königswinter, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Knoll, Stephanie, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2014 Teile des Vermögens der RHENANIA Residenzen GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 6782), und zwar die "Betriebsstätte Leverkusen", im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Mit der RHENANIA Residenzen GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 6782) als herrschendem Unternehmen ist am 25.07.2014 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 zugestimmt.
HRB 12885: Pflegeresidenz Leverkusen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter. Geschäftsführer: Knoll, Stephanie, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 12885:Pflegeresidenz Leverkusen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.08.2014 wirksam geworden.
HRB 12885:Pflegeresidenz Leverkusen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter.Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2014 Teile des Vermögens der RHENANIA Residenzen GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 6782), und zwar die "Betriebsstätte Leverkusen", im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Mit der RHENANIA Residenzen GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 6782) als herrschendem Unternehmen ist am 25.07.2014 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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