HRB 13934: Pflegeservice Schneider GmbH, Kirchheim, Am Mühlberg 1, 87757 Kirchheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2020 hat die Satzung neu gefasst. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Avdijaj, Luljeta, Thannhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13934: Pflegeservice Schneider GmbH, Kirchheim, Am Mühlberg 1, 87757 Kirchheim. Bestellt: Geschäftsführer: Avdijaj, Luljeta, Thannhausen, * ‒.‒.‒‒.
Pflegeservice Schneider GmbH, Kirchheim, Am Mühlberg 1, 87757 Kirchheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2009. Geschäftsanschrift: Am Mühlberg 1, 87757 Kirchheim. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben eines ambulanten Pflegeservices. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Werner, Kirchheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Werner Schneider unter der Firma Werner Schneider e.K., mit Niederlassung in Kirchheim (Amtsgericht Memmingen, HRA 11796) betriebenen Unternehmens aus dem Vermögen des Kaufmanns gemäß Ausgliederungsplan vom 25.08.2009. Ausgenommen hiervon, also nicht mitübertragen sind die Grundstücke FlNr. 335/1 und FlNr. 335/9 je Gemarkung Kirchheim sowie die Darlehensverbindlichkeiten (Darlehens-Nrn. 120012033 und 220012033) jeweils bei der Raiffeisenbank Pfaffenhausen eG per 31.12.2008. Die Ausgliederung wurde am 24.09.2009 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.