Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (259 IN 46/22)
vom 01.09.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
14.09.2022
Arnold |
5 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (259 IN 46/22)
vom 20.07.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind. |
a)
12.08.2022
Lienkamp |
HRA 4186: Pflegezentrum Cakir GmbH & Co. KG, Bönen, Nordbögger Straße 49, 59199 Bönen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 71083 Herrenberg, Geschäftsanschrift: Tübinger Straße 41, 71083 Herrenberg.
HRA 4186: Ambulanter Pflegedienst Z. Cakir GmbH & Co. KG, Bönen, Nördbögger Straße 59, 59199 Bönen. Firma geändert, nunmehr: Neue Firma: Pflegezentrum Cakir GmbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nordbögger Straße 49, 59199 Bönen.
HRA 4186: Ambulanter Pflegedienst Z. Cakir GmbH & Co. KG, Bönen, Nördbögger Straße 59, 59199 Bönen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018/ 13.09.2018 Teile des Vermögens des Pflegezentrum Cakir e.K. mit Sitz in Bönen (Amtsgericht Hamm HRA 4165) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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