HRA 3555: Pfungstädter Brauerei Hildebrand GmbH & Co KG, Pfungstadt, Eberstädter Straße 89, 64319 Pfungstadt. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Hildebrand Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Pfungstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 1383). Die Firma ist erloschen.
HRA 3555: Pfungstädter Brauerei Hildebrand GmbH & Co KG, Pfungstadt, Eberstädter Straße 89, 64319 Pfungstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 288/20) vom 15.12.2020 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 288/20) vom 15.12.2020 ist die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans angeordnet. Sämtliche Eintragungen hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafter und ihrer Vertretungsbefugnisse sind unrichtig geworden (§ 384 Abs. 2 FamFG). Von Amts wegen eingetragen.
HRA 3555: Pfungstädter Brauerei Hildebrand GmbH & Co KG, Pfungstadt, Eberstädter Straße 89, 64319 Pfungstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 3555: Pfungstädter Brauerei Hildebrand GmbH & Co KG, Pfungstadt, Eberstädter Straße 89, 64319 Pfungstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.06.2019 und 13.06.2019 mit der PBH Dienstleistungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Pfungstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 9515) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3555: Pfungstädter Brauerei Hildebrand GmbH & Co KG, Pfungstadt, Eberstädter Straße 89, 64319 Pfungstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom vom 09.06. und 31.07.2018 mit der Brauerei Treiber GmbH mit dem Sitz in Pfungstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 89086) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.06. und 31.07.2018 mit der Arnegger Braugesellschaft mbH mit dem Sitz in Pfungstadt (Amtsgericht Darmstadt HTB 87550) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.06. und 31.07.2018 mit der Köthener Brauerei GmbH mit dem Sitz in Stendal (Amtsgericht Stendal HRB 10585) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.