Phönix Messtechnik GmbH, Frankfurt am Main, Salzschirfer Str. 13, 60386 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KSR Kuebler Niveau-Messtechnik Aktiengesellschaft am 04.04.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Phönix Messtechnik GmbH, Frankfurt am Main, Salzschirfer Str. 13, 60386 Frankfurt am Main. Umwandlungsvermerk hinsichtlich der Registernummer des übernehmenden Rechtsträgers von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KSR Kuebler Niveau- Messtechnik AG mit Sitz in Zwingenberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 441387) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
Phönix Messtechnik GmbH, Frankfurt am Main, Salzschirfer Str. 13, 60386 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Salzschirfer Str. 13, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KSR Kuebler Niveau- Messtechnik AG mit Sitz in Zwingenberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 44138) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Phönix Messtechnik GmbH, Frankfurt am Main, (Salzschirfer Str. 13, 60386 Frankfurt am Main).Nicht mehr Geschäftsführer: Omet, Reinhard, Kaufmann, Babenhausen.
Phönix Messtechnik GmbH, Frankfurt am Main (Salzschirfer Str. 13, 60386 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 4.12.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals zur Glättung um 741,62 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) sowie Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Geschäftsführung, Vertretung), 9 (Gesellschafterbeschlüsse), 5 (Dauer der Gesellschaft), 6 (Geschäftsjahr), 11 (Jahresabschluss), 12 (Gewinnverteilung), 19 (Wettbewerbsverbot), 20 (Auflösung), 19, 21 (Bekanntmachungen) und 20, 22 (Schlussbestimmungen) zu § 21 beschlossen. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.