Ph. Dieter Franssen Vermögensverwaltungs-GmbH, Aachen (Waldstraße 110, 52080 Aachen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ph. Dieter Franssen Straßen- und Tiefbau GmbH (Amtsgericht Aachen HRB 7552) am 06.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ph. Dieter Franssen Vermögensverwaltungs-GmbH, Aachen (Waldstraße 110, 52080 Aachen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17. Januar 2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Ph. Dieter Franssen Straßen- und Tiefbau GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 7552) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.