PhC PharmaConsult GmbH, Heidelberg, Römerstr. 245, 69126 Heidelberg. Prokura erloschen: Kunzelmann, Axel, Neckarbischofsheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.06.2013 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "io-consultants GmbH & Co. KG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 333114) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "io-consultants GmbH & Co. KG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 333114) am 22.12.2011 abgeschlossene Gewinnabführungs- und Betriebspachtvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung am 18.07.2013 durch Konfusion beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Ebenso ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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