Pharma Westen GmbH & Co. KG., Leverkusen (Fixheider Str. 4, 51381 Leverkusen). Die Verschmelzung ist am 26.09.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden. Gem. § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Pharma Westen GmbH & Co. KG., Leverkusen (Fixheider Str. 4, 51381 Leverkusen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der Pharma Westen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Leverkusen (AG Köln HRB 49442) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.