VR 13053: "Philadelphia e.V.", München (Am Stiftsbogen 74, 81375 München). Die Verschmelzung wurde am 30.04.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 128837).
VR 13053: "Philadelphia e.V.", München (Am Stiftsbogen 74, 81375 München). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2018 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 20.12.2018 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 20.12.2018 mit der Augustinum gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 128837) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.