HRB 15894: Philipp Automobile GmbH, Mülheim an der Ruhr, Ruhrorter Str. 53, 45478 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinemann, Siegfried Karl Günther, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ritter, Sascha, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 15894:Philipp Automobile GmbH, Mülheim an der Ruhr, Ruhrorter Str. 53, 45478 Mülheim an der Ruhr.Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Autozubehör und -ersatzteilen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kfz-Werkstatt, Cafeteria, Lottoannahmestelle sowie die Darlehensvermittlung.
Philipp Automobile GmbH, Mülheim an der Ruhr, Ruhrorter Str. 53, 45478 Mülheim an der Ruhr. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schäfer, Uwe, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒.
Philipp Automobile GmbH, Mülheim an der Ruhr, Ruhrorter Str. 53, 45478 Mülheim an der Ruhr. Geschäftsanschrift: Ruhrorter Str. 53, 45478 Mülheim an der Ruhr. Prokura erloschen: Jerschewski, Heinz Otto, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
Philipp Automobile GmbH, Mülheim an der Ruhr (Ruhrorter Str. 53, 45478 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2008 hat die komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden die Regelungen zu Stammkapital, Geschäftsführung und Vertretung geändert. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser immer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Liquidatoren.
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