Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Aushorn, Timo, Goch, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Aushorn, Timo, Goch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.06.2024
Wollny |
HRB 3078: Philippine Dämmstoffsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum, Bövinghauser Str. 50-58, 44805 Bochum. Castrop Rauxel. Der Sitz ist nach Castrop Rauxel (Amtsgericht Dortmund, HRB 33784) verlegt.
HRB 33784: Philippine Dämmstoffsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Castrop-Rauxel, Wartburgstr. 71, 44579 Castrop-Rauxel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.1982, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bochum (bisher Amtsgericht Bochum HRB 3078) nach Castrop-Rauxel beschlossen. Geschäftsanschrift: Wartburgstr. 71, 44579 Castrop-Rauxel. Gegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Philippine GmbH & Co. Dämmstoffsysteme KG und die Führung ihrer Geschäfte. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Philippine GmbH & Co. Dämmstoffsysteme Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Lohsträter, Roland, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft, der Philippine GmbH & Co. Dämmstoffsysteme Kommanditgesellschaft (HR A 3237 AG Bochum) und der Dekowa GmbH (HR B 17269 AG Bochum) im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aushorn, Timo, Goch, * ‒.‒.‒‒; Lachenit, Markus, Datteln, * ‒.‒.‒‒; Müller, Achim Peter, Essen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2020 mit der EPS-ilon Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 24782) verschmolzen.
HRB 3078: Philippine Dämmstoffsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum, Bövinghauser Str. 50-58, 44805 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schäfer, Martin, Königsstein, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aushorn, Timo, Goch, * ‒.‒.‒‒; Lachenit, Markus, Datteln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3078: Philippine Dämmstoffsysteme Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum, Bövinghauser Str. 50-58, 44805 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2020 mit der EPS-ilon Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 24782) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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