Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg (Hannoversche Str. 88, 21079 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ContiTech AG am 16.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg (Hannoversche Str. 88, 21079 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.12.2004 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.12.2004 mit der ContiTech AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 62 105) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg (Hannoversche Str. 88, 21079 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 06.07.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 18 Abs. 2, 19 und 20 Abs. 2 beschlossen.