Phoenix Behälter- und Apparatebau GmbH, Augsburg, Im Eichfeld 31, 86444 Affing.Die Verschmelzung wurde am 23.08.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Chemnitz HRB 20414).
Phoenix Behälter- und Apparatebau GmbH, Augsburg, Im Eichfeld 31, 86444 Affing.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der BEFA Montage Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Oelsnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 20414) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Phoenix Behälter- und Apparatebau GmbH, Augsburg, Im Eichfeld 31, 86444 Affing.Neue Geschäftsanschrift wie vorstehend. Die Gallowski Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 20859 HB) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Phoenix Behälter- und Apparatebau GmbH, Dießen a. Ammersee (Stätzlinger Straße 103, 86165 Augsburg). Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Augsburg. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Karsch, Marliese, Dießen a. Ammersee, * ‒.‒.‒‒.
Phoenix Behälter- und Apparatebau GmbH, Dießen a. Ammersee (Buzallee 49, 86911 Dießen a. Ammersee). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2005. Gegenstand des Unternehmens: Teilefertigung für Industrieanlagen, Behälter- und Apparatebau, Metallschleif- und Polierarbeiten sowie Handel mit allen Produkten im vorstehenden Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Effner, Karin Paula, Augsburg, * ‒.‒.‒‒; Karsch, Marliese, Dießen a. Ammersee, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.