HRB 3394 RE: Phoenix Ingenieurdienstleistungen GmbH, Reinbek (Hamburger Str. 4-8, 21465 Reinbek). Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 3394 RE: Phoenix Ingenieurdienstleistungen GmbH, Reinbek (Hamburger Str. 4-8, 21465 Reinbek). Rechtsverhaeltnis: Von Amts wegen eingetragen: Die Anmeldung der Verschmelzung mit der Phoenix Personalmanagement GmbH mit Sitz in Adendorf (Amtsgericht Lüneburg, HRB 207616) zu dem Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 10.10.2019 rechtskräftig zurückgewiesen.
HRB 3394 RE: Phoenix Ingenieurdienstleistungen GmbH, Reinbek (Hamburger Str. 4-8, 21465 Reinbek). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage, die am 15.10.2019 genehmigt wurden, durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Phoenix Personalmanagement GmbH mit Sitz in Adendorf (Amtsgericht Lüneburg, HRB 207616) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.