Phoenix Verwaltungs GmbH, Rheine, Kanalstr. 83, 48432 Rheine. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Phoenix Verwaltungs GmbH, Rheine, Kanalstr. 83, 48432 Rheine. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr Liquidator: Antemann, Albert, Rheine, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Münster (80 IN 60/12) vom 12.11.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Phoenix Verwaltungs GmbH, Rheine, Kanalstr. 83, 48432 Rheine.Geschäftsanschrift: Kanalstr. 83, 48432 Rheine. Nicht mehr Geschäftsführer: Glasner, Volker, Rheine, * ‒.‒.‒‒; Tebbe, Jürgen, Hörstel, * ‒.‒.‒‒.
Phoenix Verwaltungs GmbH, Rheine (Kanalstr. 83, 48432 Rheine). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2006. Gegenstand: Industrielle Fertigung und der Vertrieb von Holz- und Holz-/Aluelementen. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftszweck auch erfüllen durch Übernahme der persönlichen Haftung in der geplanten Firma Phoenix Holzfenster GmbH & Co. KG. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind diese von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn alle bestellten Geschäftsführer gemeinsam handeln. Bestellt als Geschäftsführer: Antemann, Albert, Rheine, * ‒.‒.‒‒; Glasner, Volker, Rheine, * ‒.‒.‒‒; Tebbe, Jürgen, Hörstel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.