Phoenix X-Ray Beteiligungsgesellschaft mbH, Wunstorf (Niels-Bohr-Str. 7, 31515 Wunstorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden General Electric Vierundzwanzigste Beteiligungs GmbH am 29.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Phoenix X-Ray Beteiligungsgesellschaft mbH, Wunstorf (Niels-Bohr-Str. 7, 31515 Wunstorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.02.2008 mit der General Electric Vierundzwanzigste Beteiligungs GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main - HRB 43011) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Phoenix X-Ray Beteiligungsgesellschaft mbH, Wunstorf (Niels-Bohr-Str. 7, 31515 Wunstorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Becker, Stefan, Minden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: van Wickeren, Werner, Kriftel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.