Photronics MZD Verwaltungs-GmbH, Dresden (Grenzstr. 28, 01109 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 03.08.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.
Photronics MZD Verwaltungs-GmbH, Dresden (Grenzstr. 28, 01109 Dresden). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2004 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2005 mit der Photronics Germany GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 20680) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.