Pickhardt & Gerlach Walz- und Veredelungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Finnentrop (Industriestraße 42, 57413 Finnentrop). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete Pickhardt & Gerlach GmbH & Co.KG mit Sitz in Finnentrop (AG Siegen - HR A 8180) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57413 Finnentrop
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Amtsgericht: Siegen
Rechtsform: GmbH