PicturePhone GmbH, Dormagen, Adolf-von-Menzel-Straße 100, 41539 Dormagen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
PicturePhone GmbH, Dormagen, Adolf-von-Menzel-Straße 100, 41539 Dormagen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
PicturePhone GmbH, Dormagen, Adolf-von-Menzel-Straße 100, 41539 Dormagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 34/12) vom 04. Dezember 2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
PicturePhone GmbH, Düsseldorf, Adolf-von-Menzel-Str. 100, 41539 Dormagen.Neuer Sitz (jetzt AG Neuss, HRB 15160): Dormagen. Geschäftsanschrift: Adolf-von-Menzel-Str. 100, 41539 Dormagen.
PicturePhone GmbH, Dormagen, Adolf-von-Menzel-Straße 100, 41539 Dormagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. September 2007, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 6. Februar 2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Düsseldorf HRB 57572) nach Dormagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Adolf-von-Menzel-Straße 100, 41539 Dormagen. Gegenstand: Vertrieb von Gütern des Telekommunikationsbereichs, insbesondere von Videokonferenzbereichen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Nowak, Stefan, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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