HRA 2676:Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG, Greifswald, Greifswald, Anklamer Straße 2, 17489 Greifswald.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 26400 B).
HRA 2676:Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG, Greifswald, Greifswald, Anklamer Straße 2, 17489 Greifswald.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.12.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der
HRA 2676:Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG, Greifswald, Greifswald, Anklamer Straße 2, 17489 Greifswald.(Ausführung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der infrastrukturellen Dienstleistungen, insbesondere der Gebäudereinigung sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Anklamer Straße 2, 17489 Greifswald. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 8682), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 26400 B), von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Geschäftsbereiche Innen- und Unterhaltsreinigung in Greifswald und Neubrandenburg (Niederlassungen 304 und 308)) der Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 17290 B) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter vom 27.08.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.