Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg (Niederstr. 38-42, 47051 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Münnichow Dienstleistungs GmbH am 02.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg (Niederstr. 38-42, 47051 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2005 mit der Münnichow Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Laatzen (Amtsgericht Hannover, HR B 9456) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.