Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Koblenz (56070 Koblenz). Die Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers ist am 15.11.2005 erfolgt(AG Mannheim HRB 4311 ).
Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Koblenz (56070 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 20.07.2005 mit der Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mannheim als übernehmender Rechtsträger ( AG Mannheim HRB 4311) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.