Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Kaiserslautern (Merkurstr. 18, 67663 Kaiserslautern). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH am 18.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Kaiserslautern (Merkurstr. 18, 67663 Kaiserslautern). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2005 mit der Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim - HRB 4311) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung aufdem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.