Piepenbrock Glasreinigung Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gießen (Frankfurter Straße 367, 35398 Gießen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH am 15.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Piepenbrock Glasreinigung Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gießen (Frankfurter Straße 367, 35398 Gießen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des am 24.08.2006 ergänzten Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14. und 24.8.2006 mit der Piepenbrock Dienstleistungen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 4311) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.