Piling Bewehrungstechnik GmbH, Waldmohr (Industriestraße 19, 66914 Waldmohr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Steenbergen Bewehrungstechnik GmbH mit dem Sitz in Raguhn am 30.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Piling Bewehrungstechnik GmbH, Waldmohr (Industriestraße 19, 66914 Waldmohr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.02.2006 mit der Steenbergen Bewehrungstechnik GmbH mit Sitz in Raguhn (Amtsgericht Stendal HR B 13035) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.