Pilsner Urquell Deutschland GmbH, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 5-7, 50668 Köln. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung in das Register der übernehmenden SABMiller Brands Europe a.s. am 31.03.2012 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 122k Abs. 4, 122a Abs. 2, 19 Abs. 2 UmwG.
Pilsner Urquell Deutschland GmbH, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 5-7, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 03.02.2012 (UR-Nr. 47/2012, Notar Nüchter, Frankfurt am Main) mit der SABMiller Brands Europe a.s. mit Sitz in Pilsen, Tschechische Republik (Handelsregister des Bezirksgerichts Pilsen, Abteilung B, Einlage 1591) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam.
Pilsner Urquell Deutschland GmbH, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 5-7, 50668 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über folgende geplante Verschmelzung eingereicht worden:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a) als übertragende Gesellschaft die Pilsner Urquell Deutschland GmbH mit Sitz in Köln, Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 42866; b) als übertragende Gesellschaft die BIERES D'EUROPE SARL mit Sitz in Boeschepe, Frankreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung französischen Rechts (socité responsabiIité Iimité), eingetragen im HandeIs und Gesellschaftsregister des Handelsgerichts von Dunkerque unter der Nummer 402 883 912; c) als übernehmende Gesellschaft ist die SABMiller Brands Europe a.s. mit Sitz in Pilsen, Tschechische Republik, eine Aktiengesellschaft nach tschechischem Recht (akciovä spolecnost), eingetragen im Handelsregister des Landgerichts Pilsen unter Abteilung B, Einlage 1591.2. Weitere Hinweise: a) Da die übertragende Gesellschaft Pilsner Urquell Deutschland GmbH eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft SABMiIIer Brands Europe a.s. ist, sind bei der übertragenden Gesellschaft Pilsner Urquell Deutschland GmbH keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. (Das Gleiche gilt für den Gesellschafterkreis der übernehmenden Gesellschaft SABMiller Brands Europe a.s., deren sämtliche Anteile ebenfalls von nur einer Person - einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht - gehalten werden.) b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Pilsner Urquell Deutschland GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Pilsner Urquell Deutschland GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung möglich ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind, Schuldner des Anspruchs ist die Pilsner Urquell Deutschland GmbH.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sei, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Pilsner Urquell Deutschland GmbH unter der Anschrift Pilsner Urquell Deutschland GmbHKonrad-Adenauer-Ufer 5-750668 Köln Deutschland geltend zu machen, c) Die Gläubiger der BIERES DEUROPE SARL, deren Forderungen vor der Veröffentlichung gemäß Art. R. 236-15 Code de Commerce (frz. Handelsgesetzbuch) entstanden sind, haben 30 Tage Zeit, um Einspruch in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise gegen die Verschmelzung gegenüber dem Handelsgericht von Dunkerque, Frankreich gemäß den Art. L. 236-14, R. 236-8 und R. 236-15 Code de Commerce (frz. Handelsgesetzbuch) zu erheben. Gläubiger und (hier nicht vorhandene) Minderheitsgesellschafter können vollständige Einzelheiten über die Bedingungen der Verschmelzung am Sitz der übernommenen französischen Gesellschaft BIERES DEUROPE SARL, 3087, rue de la Gare, 59299 Boeschepe, Frankreich erhalten. d) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft SABMiller Brands Europe a.s. bestimmen sich nach § 35 bis 39 des tschechischen Gesetzes Nr. 125/2008 Sammlung, Umwandlungsgesetz (zakon o premenach, nachfolgend als das tschechische Umwandlungsgesetz bezeichnet). Insbesondere Gläubiger, die ihre Forderungen bei der aufnehmenden Gesellschaft binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung im tschechischen Handelsregister gegenüber Dritten wirksam geworden ist, können - soweit sie nicht Befriedigung verlangen können - zusätzlich Sicherheit verlangen, wenn sich die Werthaltigkeit ihrer Forderungen verschlechtert hat. Dieses Recht erlischt nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist. Falls die beteiligte tschechische Gesellschaft und der Gläubiger keine Einigung über die zusätzliche Sicherheit für die Forderung erzielen, wird das zuständige Gericht unter Berücksichtigung der Art und des Betrages der Forderung über die zusätzliche Sicherheit entscheiden. Falls ein Gläubiger nachweisen kann, dass aufgrund der grenzüberschreitenden Verschmelzung die Werthaltigkeit seiner Forderung sich erheblich verschlechtert hat, so ist er berechtigt, schon vor Eintragung der Verschmelzung durch Aufnahme im tschechischen Handelsregister zusätzliche Sicherheit zu verlangen. Das Recht, zusätzliche Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle eines lnsolvenzverfahrens vorrangig oder gesondert Befriedigung verlangen können, die zum Zwecke eines Insolvenzverfahrens als gesicherte Gläubiger gelten oder deren Forderungen nach dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung im tschechischen Handelsregister gegenüber Dritten wirksam geworden ist, entstanden sind.Die Rechte der Gesellschafter richten sich nach § 119 tschechisches Umwandlungsgesetz. Die Gesellschafter haben insbesondere das Recht, informiert zu werden, dass sie am Sitz der beteiligten tschechischen Gesellschaft das Verschmelzungsvorhaben, die Jahresabschlüsse aller beteiligten Gesellschaften für die drei vorangegangenen Geschäftsjahre - soweit die jeweilige Gesellschaft in diesem Zeitraum bereits bestanden hatte, oder gegebenenfalls die Abschlüsse des Rechtsvorgängers -, und den Bericht des Abschlussprüfers ferner die Schlusshilanz und die Eröffnungsbilanz der beteiligten tschechischen Gesellschaft und den Bericht des Abschlussprüfers, die Zwischenbilanzen der anderen beteiligten Gesellschaften und den Bericht des Abschlussprüfers die Verschmelzungsberichte für alle beteiligten Gesellschaften sowie den Prüfungsbericht über die Bewertung der Aktiva und Passiva prüfen können. Die tschechische Gesellschaft wird auf Verlangen jedem Gesellschafter unverzüglich und kostenfrei Kopien und Auszüge der vorgenannten Dokumente zur Verfügung stellen. Die Gläubiger und Gesellschafter können unter der folgenden Adresse vollständige Informationen über ihre Rechte erhalten SABMIIIer Brands Europe a.s., Pilsen, Vychodni Predmesti, U Prazdroje 64/7, Postleitzahl 301 00, Tschechische Republik.e) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger sowie der (hier nicht vorhandenen) Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Pilsner Urquell Deutschland GmbH, Konrad-Adenauer Ufer 5-7, 50668 Köln, Deutschland, bei der BIERES DEUROPE SARL, 3087, rue de la Gare, 59299 Boeschepe, Frankreich,und bei der SABMiller Brands Europe a.s., Pilsen, Vychodni Predmsti, U Prazdroje 64/7, Postleitzahl 301 00, Tschechische Republik.
Pilsner Urquell Deutschland GmbH, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 5-7, 50668 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: o Haimhirgin, Tiarnan, Budapest/Ungarn, * ‒.‒.‒‒.
Pilsner Urquell Deutschland GmbH, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 5-7, 50668 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Haigh, Gary Kenneth, White Gables/England, * ‒.‒.‒‒; Short, Michael John, Manchester/England, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Höhler, Frank, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒; Mackay, Robert Alexander, Rom, * ‒.‒.‒‒; Scandellari, Filippo, Rom, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.