HRB 135948: Piranha Media GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, An der Grünwalder Brücke 1, 82049 Pullach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lacher, Alexander, München, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Baumgartner, Stefan Georg, Planegg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 135948: Piranha Media GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, An der Grünwalder Brücke 1, 82049 Pullach. Die ALMD GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 187953) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.2.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 135948: Piranha Media GmbH, München, Geibelstr. 6, 81679 München. Die Gesellschafterversammlung vom 22.2.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Pullach i.Isartal, Landkreis München. Geschäftsanschrift: An der Grünwalder Brücke 1, 82049 Pullach.
HRB 135948: Piranha Media GmbH, München, Geibelstr. 6, 81679 München. Bestellt: Geschäftsführer: Baumgartner, Stefan Georg, Planegg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 135948: Piranha Media GmbH, München, Geibelstr. 6, 81679 München. Die piranha digital GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 133360) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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